| Allgemeine Geschäftsbedingungen Modelagentur openblend.mediahaus |
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Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Models, der oben genannten Modelagentur und den jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
§ 1 GRUNDLAGEN Die vorliegenden AGB gelten für folgende Dienstleistungen der Agentur: - Vermittelung von Models im Rahmen von Promotionjobs (WerbeträgerIn bei Veranstaltungen, Produktvorführungen, etc.) - DarstellerIn im Rahmen der Tätigkeit von “openblend.mediahaus kg“ - DarstellerIn im Rahmen der Tätigkeit von externen Filmproduktionen/Fotografen/Agenturen § 2 BUCHUNGSBESTIMMUNGEN § 2 Abs. 1 Allgemeine Buchungsbestimmungen Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Der Kunde ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf der Buchung sowie deren Bezahlung. Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Models ab. Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision. Diese ist Bestandteil der in der Buchungsbestätigung genannten Honorarsumme. Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch der Agentur zu verrechnen, oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Model kommt auf Vermittlung der Agentur, jedoch ohne diese als Vertragspartei, direkt zwischen dem Kunden und dem Model zustande. Die Agentur erlaubt Buchungen nur im Einklang mit den österreichischen und europäischen Gesetzen. Der Kunde verpflichtet sich, dass er die vermittelte Person nur im Rahmen von Einsätzen engagiert, die in keiner Weise gegen Recht und Ordnung verstoßen. Der Kunde verpflichtet sich die Privatsphäre des Models zu respektieren und zu schützen. Dem Kunden ist es untersagt, persönliche Daten, Adressen oder Telefonnummern der Models oder anderen vermittelten Personen von der Agentur in irgendeiner Form zu speichern oder an Dritte weiterzugeben. Die Kontaktaufnahme zum Model (oder anderen vermittelten Personen) und Verhandlungen zwischen dem Kunden und dem Model (oder anderen vermittelten Personen) müssen ausschließlich über die Agentur erfolgen. § 2 Abs. 2 Festbuchungen Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die Agentur unverzüglich schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten. § 2 Abs. 3 Folgebuchungen Der Kunde schuldet die Provision auch für Folgebuchungen, solange das Model sich von der Agentur vertreten lässt. Der Kunde verpflichtet sich, Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur zu unterlassen. Nimmt der Kunde mit einem Model Kontakt auf, von dem er in irgendeiner Form (insbesondere Homepage, Korrespondenz oder anderem Informationsmaterial) durch die Agentur erfahren hat, kommen diese AGB unmittelbar und vollinhaltlich zur Anwendung. In diesem Falle sind insbesondere die entsprechenden Provisionen und Dienstleistungsgebühren zur Zahlung fällig. § 3 ANNULLIERUNG Die hier angeführten Annullierungsmöglichkeiten gelten nur für die Model-Vermittlung. Eine Festbuchung kann aus einem wichtigen Grund annulliert werden. Eine Annullierung bedarf immer der schriftlichen Form. Allfällige Schadenersatzforderungen seitens der Agentur bleiben vorbehalten. Der Stornierende muss seine Begründung nachweisen und hat dem Betroffenen folgende Zahlung zu leisten 3 Werktage vor Arbeitstag 25% des Honorars 2 Werktage vor Arbeitstag 50% des Honorars 1 Werktag vor Arbeitstag 100% des Honorars Erfolgt die Annullierung durch das Model, wird sich die Agentur nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden. Die Agentur kann nicht für durch die Annullierung entstandene Kosten haftbar gemacht werden. § 4 ARBEITSBESTIMMUNGEN § 4 Abs. 1 Arbeitszeit Models können tage-, halbtage- oder stundenweise gebucht werden. Bei Tagesbuchungen beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei Halbtagesbuchungen beträgt sie 4 Stunden. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Arbeitsort zur vereinbarten Zeit. Die Zeit für die Vorbereitung auf den Auftrag (Make up, Hairstyling, Anprobe usw.) gilt als Arbeitszeit. Angemessene Pausen sind durch den Kunden einzuplanen. Das vereinbarte Honorar für eine Tages- oder Halbtagesbuchung muss auch dann ausbezahlt werden, wenn nicht die volle Zeit beansprucht wurde. Leistet das Model Überstunden, so werden diese gemäß dem vereinbarten Stundensatz zusätzlich in Rechnung gestellt. Angebrochene Stunden werden dabei auf die nächste halbe Stunde aufgerundet. § 4 Abs. 2 Sicherheit / Risikoaufnahmen Der Kunde verpflichtet sich, alle nützlichen Vorkehrungen zu treffen, um Unfälle zu vermeiden, sowie das Leben und die Gesundheit des Models zu schützen. Er verpflichtet sich, die einschlägigen Gesetze und Verordnungen sowie alle maßgeblichen Richtlinien einzuhalten. Bei besonders risikoreichen Einsätzen hat der Kunde eine entsprechende Risiko-Versicherung für das Model abzuschließen. Hat der Kunde der Agentur bei der Buchung das einzugehende Risiko nicht ausdrücklich mitgeteilt, ist das Model berechtigt seine Leistung zu verweigern. In diesem Falle wird ein Ausfallshonorar von 75% des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt. § 4 Abs. 3 Versicherungen / Sozialversicherungen Sämtliche Versicherungen sind Sache des Kunden bzw. des Models. Die Agentur tritt als Vermittler zwischen Kunde und Model auf und übernimmt als solche keinerlei Haftung. Die Verpflichtung zur Zahlung von anfallenden Steuern, Versicherungsbeiträgen und Sozialversicherungsabgaben übernimmt das Model. § 5 REKLAMATIONEN / HAFTUNG § 5 Abs. 1 Unfall / Krankheit / Nichterscheinen des Models Bei Nichterscheinen oder Verspätung des Models infolge höherer Gewalt sind weder die Agentur noch das Model haftbar. Ist ein Model wegen Krankheit oder Unfall verhindert, muss es gemäß Model-Vermittlungs-Vertrag unverzüglich die Agentur benachrichtigen. Der entsprechende Nachweis der Krankheit/des Unfalls muss dem Kunden und der Agentur schriftlich erbracht werden (Arztzeugnis). Versäumt es das Model, die Agentur innert nützlicher Frist zu benachrichtigen oder kann es den Nachweis seines Fernbleibens nicht erbringen, hat es für den Schaden aufzukommen. Die Agentur behält sich das Recht vor, das ausgefallene Model durch ein anderes, gleichwertiges Model zu ersetzen. Bei nicht schuldhafter Verspätung des Models (Autounfall Dritter, Bahnunfall, Flugabsage, Stau, Streik, höhere Gewalt allgemein, usw.) ist die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrages durch Dritte behindert (z.B. zu spät kommen) oder zur Gänze nicht möglich, kann das Model sowie seine Agentur deswegen nicht zur Rechenschaft herangezogen werden, sofern die Begründung durch glaubhafte Hindernisnachweise belegt werden. § 5 Abs. 2 Verspätung / Nichterscheinen des Models Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen, verpasster Zug oder Flugzeug etc.) hat das Model entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf Grundlage des Stundenhonorarsatzes. Das Nichterscheinen eines Models ist der Agentur unverzüglich zu melden, um durch die Beistellung eines Ersatzmodels den Schaden zu minimieren. Das Model hat für die aus der Verspätung resultierenden Kosten aufzukommen. Die Agentur kann nicht haftbar gemacht werden § 5 Abs. 3 Reklamation Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Polaroidfotos zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Fotomodel ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Für Hairstyling, Styling und Make-up ist das Fotomodel nicht verantwortlich. Bei Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Fotomodel einschließlich Reisekosten. Werden mit dem Fotomodel dennoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation. § 6 NUTZUNG U. WIEDERGABERECHTE § 6 Abs. 1 Erstnutzung Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Model-Honorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb eines Landes für das vereinbarte Produkt, den vereinbarten Verwendungszweck und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Wenn nicht anders vereinbart, beginnt die Jahresfrist mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen. § 6 Abs. 2 Weiternutzung Jede weitergehende Nutzung, sei es für weitere Länder oder Jahre, insbesondere für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos, Flyer, Broschüren, Kataloge, PR-Material, Internet und alle grafischen und alle digitalen Medien, sowie jede Nutzung des Modelnamens, bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung der Agentur. Es besteht kein Anrecht auf Exklusivität des Models ohne entsprechende schriftliche Vereinbarung. Solange nicht alle vereinbarten Honorare und Provisionen durch den Kunden bezahlt sind, gelten die Nutzungsrechte als nicht übertragen. Jegliche Nutzung des Materials ist damit unzulässig. Tests und Probeaufnahmen unhonorierter Fotos dürfen nicht ungefragt veröffentlicht werden. Im Streitfalle gilt: volle Entschädigung des Models und seiner Agentur. § 7.0 MODELHONORAR Das Modelhonorar umfasst das Tageshonorar und das Entgelt für Nutzungsrechte zzgl. anfallender MwSt. Die Bezahlung der Modelrechnung (einschließlich Spesen) hat nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist wird ein Verzugszinssatz von 13 % plus Spesen verrechnet. § 7 Abs. 1 Reisetageersatz Die An- und Abreise des Models zum und vom Arbeitsort wird nur vergütet, wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit von Modelen erfolgt. Der Reisetageersatz beträgt: bis zu 2 Arbeitstage: 1 Tageshonorar, bis zu 4 Arbeitstage: 1/2 Tageshonorar, ab 5 Arbeitstage: kein Reisetageersatz, es sei denn, die An- bzw. Abreise erstreckt sich über einen ganzen Arbeitstag. § 7 Abs. 2 Reisespesen Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Modelen werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet. Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Models die entstandenen Reise- Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage der Belege. Ist das Model für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen. Bei Anreise mit eigenem KFZ wird lt. gesetzlichem KM Geld abgerechnet, es sei denn es ist anders vereinbart. § 8.0 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 1. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, Modele während der Arbeitszeit zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten. 2. Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. 3. Die Agentur schließt Vereinbarungen ausschließlich unter Zugrundelegung ihrer eigenen AGB ab. 4. Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Kunde und Model, findet österreichisches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. |